+49 (0) 160 99 60 78 73 kontakt@mopseo.de

Wohnungsaufösung nach Trauerfall

Ja, in Trauerfällen ist es immer besonders schwierig den Überblick zu wahren. Für Betroffene ist es extrem belastend sich um alles zu kümmern, wo sie doch normalerweise trauern sollten.

Leider müssen manche Dinge erledigt werden. Wir sind auf solche Fälle spezialisiert. Unser sensibler und rücksichtsvoller Umgang mit den Betroffenen Personen nimmt diesen eine erhebliche Last.

Es ist wichtig, dass man sich bei einer Wohnungsauflösung im Trauerfall auf denjenigen verlassen kann, der die Beräumung der Wohnung vornimmt.

In der Hektik werden von den vom Trauerfall betroffenen Personen häufig Dokumente und Wertgegenstände übersehen. Wir gehen bei Wohnungsauflösungen im Sterbefällen äußerst systematisch und akribisch vor, sodass weder Dokumente, noch Wertgegenstände verloren gehen. Finden wir Wertgegenstände und Dokumente bei Wohnungsauflösungen im Sterbe- oder Trauerfall übergeben wir diese direkt an die zuständigen Personen, Betroffenen bzw. Erben.

In diesem Fall wurden wir den betroffenen Personen von einem Bestattungsunternehmen empfohlen. Nach einer persönlichen Besichtigung der Wohnung erhielten unsere Auftraggeber ein unverbindliches Angebot, dem sie schnell zustimmten.

Kurze Zeit später begannen wir mit der Beräumung der Wohnung im Pflegeheim.

Wir übernahmen alle notwendigen Arbeiten zur Abgabe an das Pflegeheim. Die durchgeführten Arbeiten wurden ohne Beanstandungen vom Pflegeheim abgenommen.